Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Arbeitnehmer und einige Selbstständige Pflicht.
- Die Beiträge belaufen sich auf 18,6 %. Davon trägst du 9,3 %. Die anderen 50 % trägt dein Arbeitgeber.
- Es gibt drei Arten von Renten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente.
- Ab 2029 beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre.
- Um überhaupt einen Anspruch auf eine Altersrente zu haben, muss man mindestens 5 Jahre eingezahlt haben.
- Die Rentenhöhe wird mit folgender Formel berechnet: persönliche Entgeltpunkt (EP) x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
- Deine prognostizierten Bruttorente findest du auf deiner Renteninformation.
- Von deiner Bruttorente musst du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen.
- Die Steuerlast steigt bis 2040 linear an. Alle, die nach 2040 in Rente gehen, müssen ihre Rente zu 100 % versteuern.
- Dein Steuersatz in der Rente richtet sich nach der Höhe deines Einkommens.
Wo kommt das Geld für deine Rente her?
Wie finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung?
Die Finanzierung der Renten erfolgt nach dem sogenannten Umlageverfahren. Die derzeit Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung die Renten der heutigen Rentner. Das bedeutet, die laufenden Einnahmen decken die aktuellen Ausgaben. Dieses Prinzip wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.
Die Gesamteinnahmen ergeben sich zu etwa 75 % aus Beiträgen und zu etwa 25 % aus Bundeszuschüssen.
In Zukunft wird entweder der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung steigen müssen. Möglich ist auch, dass der Rentenwert gesenkt wird und damit auch die Renten.
Ist deine gesetzliche Rente sicher?
Der Generationenvertrag scheint jedoch offensichtlich nicht mehr zu funktionieren. Die gesetzliche Rentenversicherung steckt schon seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Was sind die Ursachen? Das liegt daran, dass wegen zunehmender Teilzeit und abnehmender Beschäftigungszahlen immer weniger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Andererseits überaltert die Bevölkerung immer mehr. Das hat zur Folge, dass die Anzahl der Rentenempfänger und die Rentenbezugsdauer weiter zunehmen.
Die Überalterung lässt auch die Kosten für Gesundheit und Pflege steigen. Ein möglicher Ausweg ist deine Steigerung der Beiträge auf schätzungsweise 25 %. Das würde die Belastung der Erwerbstätigen deutlich erhöhen. Eine deutliche anhaltende Steigerung der deutschen Wirtschaftskraft würde sich sehr positiv auf die Rentenfinanzierbarkeit auswirken. Das steigert die Rentenbeiträge ohne die Nettogehälter zu reduzieren.
Kurzum, als Beitragszahler wirst du eine Rente erhalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Rentenniveau jedoch deutlich absinken. Es gibt vorsichtige Ansätze die Rente zu modernisieren . Die Vorschläge sind bisher noch zaghaft.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Rente, die du im Alter beziehst, von vielen Faktoren abhängt und sich im Laufe der Zeit verändern kann. Die gesetzliche Rentenversicherung ist daher in der Regel nur eine Grundabsicherung und es empfiehlt sich, über zusätzliche Absicherungen, wie beispielsweise eine private Rentenversicherung, nachzudenken, um im Alter ausreichend abgesichert zu sein. Ein Finanzberater kann Ihnen dabei helfen, eine passende Absicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Wer ist für deine gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich?
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherungsbund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Diese Einrichtungen sind Körperschaften des Öffenlichen Rechts.
Bist du über die gesetzliche Rentenversicherung versichert?
Wenn du zu einen der folgenden versicherungspflichtigen Personenkreise gehörst, bist du über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert:
- Nicht Selbstständige: Arbeiter / Angestellte, Auszubildende.
- Einige Selbstständige: Lehrer, Erzieher, Handwerker, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten.
- Sonstige: Personen in Kindererziehungszeiten (3 Jahre), Wehr-, Zivildienstleistende, Arbeitslose.
Gehörst du zum Kreis der Sonstigen, dann bist du per Gesetz versicherungspflichtig, ohne jedoch eigene Beiträge zahlen zu müssen.
Nicht versicherungspflichtig sind unter anderem:
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Bezieher von Altersrenten und Pensionen
- Studenten während eines Praktikums bis 400 €
Beitragszahlung
Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erbracht. Die Beitragshöhe wird in Prozent vom Sozialversicherungspflichtigen Entgelt angegeben. Maximal wird der Beitrag jedoch von der sich jährlich ändernden Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Beiträge: 18,6 %
Arbeitnehmeranteil: 9,3 %
Arbeitgeberanteil: 9,3 %
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen derzeit (2022) bei :
Monatlich
Ost: 6.750 €
West: 7.050 €
Jährlich
Ost: 81.000 €
West: 84.600 €
Welche Art von Rente kannst du beziehen?
Die Leistungen können in 3 Gruppen von Renten, auch Rentenarten genannt, aufgeteilt werden.
- Renten wegen Alters (Regelaltersrente)
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente)
- Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente)
Renten wegen Alters
Regelaltersrente (ab 2029: Vollendung des 67. Lebensjahres)
Rente für Langjährig Versicherte
Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
Erwerbsminderungsrente
Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beantragen willst, kommt es ausschließlich auf deinen Gesundheitszustand an. Unabhängig von deinen Fähigkeiten oder deiner Ausbildung. Maßgeblich ist der allgemeine Arbeitsmarkt. Die Frage zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist also, ob du irgendeine Tätigkeit noch Stundenweise ausüben kannst. Im Vergleich dazu geht es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich darum, ob du die von dir zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch ausüben kannst. Es wird zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente unterschieden.
Renten wegen Todes
Wenn ein Lebenspartner verstirbt oder ein Elternteil dann hast du unter gewissen Vorraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Witwen- / Witwerrente
- Kleine
- Große
Waisenrente
- Halbwaisenrente
- Vollweisenrente
Wann hast du Anspruch auf Rente?
- Du musst einen Rentenantrag stellen
- Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit 60 Monate)
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (z.B. erreichen eines bestimmten Lebensalters)
- Erfüllung der Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. eine gewisse Anzahl von Pflichtbeiträgen)
Wie berechnest du die Höhe deiner Rente?
Die Rentenhöhe wird unter anderem bestimmt durch
- Die Höhe der Beiträge während des Versicherungslebens.
- Dem Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten.
- Rentenart
Die Berechnung der Rente erfolgt mit der Rentenformel.
Rentenformel
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, aus den
- Persönlichen Entgeltpunkten (wird mit dem Zugangsfaktor ermittelt)
- Rentenartfaktor und
- Aktueller Rentenwert.
Diese 3 Faktoren werden miteinander multipliziert.
Entgeltpunkte
Für jedes Versicherungsjahr werden die Entgeltpunkte ermittelt. Sie ergeben sich, indem das Arbeitseinkommen des Versicherten durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten geteilt wird.
Entgeltpunkt = Tatsächlich persönliches Einkommen pro Jahr (x) / Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten im Jahr (x)
Die Entgeltpunkte sind pro Jahr zu berechnen. Summe der Entgeltpunkte während der Versicherungsjahre = Entgeltpunkte insgesamt. Berücksichtige, dass zu Versicherungsjahren nicht nur die Beitragszeiten, sondern auch Beitragsfreie Zeiten oder Berücksichtigungszeiten zählen.
Pers. EP = EP insgesamt x Zugangsfaktor
Zugangsfaktor
Was versteht man unter dem Zugangsfaktor? Der Zugangsfaktor regelt den Zeitpunkt des Bezugs der Rente. An dieser Stelle werden Abschläge oder Zuschläge wegen früherem oder späterem Rentenbezug berücksichtigt.
- Beginnt deine Altersrente zum Regeleintrittsalter, hast du einen Zugangsfaktor von 1,0.
- Wenn du vor der Altersrente beginnen solltest, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,3 % pro Monat. Bei einem ein Jahr früheren Rentenbeginn beträgt der Zugangsfaktor folglich 0,964.
- Er erhöht sich um 0,5 % pro Monat, wenn die Altersrente nach dem Regelrenteneintrittsalter erstmals beantragt wird. Mit Altersrentenbeginn ein Jahr nach der Regelaltersrente ergibt sich so der Zugangsfaktor 1,06.
Rentenartfaktor
Je nach Art der Rente werden unterschiedliche Zugangsfaktoren verwendet. Sie liegen zwischen 0,1 und 1,0. Die Wichtigsten vom Gesetzgeber festgelegten Rentenartfaktoren sind die Folgenden.
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,50
- Kleine Witwenrenten ab dem 4. Monat 0,25
- Große Witwenrenten ab dem 4. Monat 0,55
- Halbweisenrenten 0,10
- Vollwaisenrenten 0,20
- Renten wegen Alters und volle Erwerbsminderungsrente 1,00
Aktueller Rentenwert (aRW)
Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Betrag der monatlichen Altersrente, wenn für ein Kalenderjahr Durchschnittsbeiträge entrichtet worden sind. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli jeden Jahres angepasst. Er soll sicherstellen, dass die Rente regelmäßig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer angepasst wird.
So berechnest du deine monatliche Altersrente. (Rechenbeispiel)
Stell dir vor, du hast einen angenommenen Bruttoverdienst von 2.000 €. Du zahlst seit deinem 20. Lebensjahr Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem ebenfalls angenommenen Bruttodurchschnittsverdienst aller Versicherten (3.462 €) ergeben sich die Entgeltpunkte. Geht man von einer Beitragszeit von 45 Jahren (bis zum 65. Lebensjahr) aus, erhält man die Summe aller Entgeltpunkte. Diese Summe wird mit dem Zugangsfaktor 1 multipliziert, da der Versicherte zum Regelrentenzeitpunkt in Rente gehen will. Anschließend werden die persönlichen Rentenpunkte mit dem Rentenartfaktor 1 (RaF) für Altersrenten und dem aktuellen Rentenwert (aRW) multipliziert. Somit ergibt sich die monatliche Rente.
2.000 € (dein Monatsgehalt) / 3462 € (Durchschnittsverdienst aller Versicherten)= 0,5777 EP pro Jahr.
45 Jahre x 0,5777 = 26 persönliche Entgeltpunkte
26 EP x 1 (Zugangsfaktor bei Regeleintrittsalter)
= 26 Entgeltpunkte nach 45 Beitragsjahren
26 EP x 1 Rentenartfaktor x 36,02 aktueller Rentenwert = 936,52 € monatliche Rente
Du solltest beachten, dass durch die Geldentwertung (Inflation) die Kaufkraft im Laufe der Jahre abnimmt. Daher ist es sinnvoll deine berechnete Rente zu bereinigen. Dann kannst du die Rentenleistungen mit deinem aktuellen Gehalt vergleichen.
Vergiss nicht, dass du noch Abgaben von deiner Rente zahlen musst.
Etwa 21 Millionen Renter und Rentnerinnen leben in Deutschland. Über 6 Millionen Menschen über 60 Jahren sind nach Schätzungen des VDHs von Ausgrenzung und sozialer Armut bedroht. Wie Erwerbstätige arbeiten ihr ganzes Leben ohne nennenswerte Rücklagen für das Alter zu schaffen. Naht dann die Zeit des Rentenbezuges, werden sie mit der Situation konfrontiert, Abzüge in Form von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gegebenenfalls auch Steuern von ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Wie ist die Situation der aktuellen Rentnergeneration einzuschätzen? Für einen Teil der Rentner und Rentnerinnen scheint sie sich tatsächlich schwierig darzustellen.
So viel bleibt dir von deiner Bruttorente.
Jährlich versendet die Deutsche Rentenversicherung an alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer ab dem 27. Lebensjahr, die seit mindestens 5 Jahren gesetzlich versichert sind, die Renteninformation. Darin wird die zu erwartende Rente ausgewiesen. Diese entspricht der Bruttorente. Viele Arbeitnehmer verwechseln diesen Wert mit dem tatsächlichen Wert, den sie später monatlich auf ihrem Girokonto erhalten. Dieser Wert wird als Nettorente bezeichnet. Ab dem 55. Geburtstag versendet die deutsche Rentenversicherung alle 3 Jahre die sogenannte Rentenauskunft. Sie kann auch schon früher beantragt werden. Die Rentenauskunft informiert unter anderem über alle bereits gespeicherten Rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten. Die bisher erworbenen Ansprüche, sowie zusätzlich zur Renteninformation auch über den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn. Auch hier werden wiederum die Bruttorente ausgewiesen. Zum Rentenbeginn bekommen die angehenden Rentnerinnen und Rentner dann ihren tatsächlichen Bescheid. Der regelmäßig zum Beispiel bei Rentenanpassungen aktualisiert wird.
Rentenbescheid
- Ab dem 27. Lebensjahr und mindestens 5 Jahre gesetzlicher Versicherung): Renteninformation
- Ab dem 55. Lebensjahr: Rentenauskunft
- Ab Rentenbeginn: Rentenbescheid
Besteuerung der gesetzlichen Rente
Die Renteninformation enthält den Hinweis, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zu zahlen sind.
Musst du auch Steuern zahlen, wenn du keine zusätzlichen Einnahmen während der Rente hast?
Welche Abgaben werden von deiner Rente abgezogen?
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Steuern
Die sonstigen Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslose und Rentenversicherung fallen nicht an. Die Abzüge sind damit geringer als während des Erwerbslebens sein.
Bei Pflichtversicherten werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Die Hälfte der Beiträge werden von der Krankenversicherung der Rentner übernommen (KVDR). Die andere Hälfte wird von dir allein getragen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der monatlichen Renten. Beziehst du mehrere Renten, so ist jede einzelne Rente beitragsspflichtig.
Weitere Abgaben sind der Solidaritätsbeitrag und als Mitglied einer Kirche auch Kirchensteuer, auch Kirchensteuer.
Ab welcher Höhe musst du deine Rente versteuern?
Es gibt Freibeträge, bis zu denen keine Steuern zu zahlen sind.
Die Rente ist steuerfrei, wenn ein bestimmter Höchstbetrag nicht überschritten wird. Eine hohe Steuerpflicht entsteht in der Regel, wenn zusätzlich zu der gesetzlichen Rente weitere Einkommen vorhanden sind. Das können zum Beispiel Einkommen aus Pensionen oder eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners sein. Der jährliche Steuerfreibetrag ändert sich regelmäßig. Dagegen können einige Ausgaben von der Steuerlast abgezogen werden. Dies betrifft vor allem die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und eventuelle Zusatzbeiträge.
Noch bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Früher lag der zu versteuernde Prozentsatz bei 50 %. Inzwischen steigt nicht nur die Altersgrenze auf 67 Jahre an, sondern auch die Besteuerung von Rentenbezügen wurde neu geregelt. Das Alterseinkünftegesetz im Januar 2005 in Kraft und besagt, dass alle gesetzlichen Renten anteilig steuerpflichtig sind. Im Jahr 2005 betrug dieser steuerpflichtige Anteil 50 %. Wer in den folgenden Jahren nach 2005 in Rente gegangen ist, hat sogar einen höheren Besteuerungsanteil. Bis einschließlich 2020 stieg der Steuersatz jährlich um 2 Prozent, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Wenn du nach 2040 in Rente gehst, liegt der zu versteuernde Anteil bei 100 %.
Für eine genauere Berechnung kannst du den Rentenrechner der DRV nutzen.